Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

  1. Mit Betreten der Räumlichkeiten von Jive.Berlin (nachfolgend „TANZSCHULE“) erkennen die KundInnen und BesucherInnen (nachfolgend „BESUCHER“) der TANZSCHULE die an den Tanzstunden und Angeboten der TANZSCHULE teilnehmen oder sich in den Räumlichkeiten der TANZSCHULE aufhalten, die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen(nachfolgend: AGB) an.
  2. Die AGB gilt für alle Flächen und Räumlichkeiten der TANZSCHULE, einschließlich aller Zuwege sowie Außen-, Frei- und Parkflächen (nachfolgend: RÄUMLICHKEITEN).
  3. Die AGB gilt für alle BESUCHER der RÄUMLICHKEITEN und alle sonstigen Personen, egal aus welchem Grund diese die ANLAGEN betreten und unabhängig davon, ob eine Veranstaltung der TANZSCHULE durchgeführt wird.
  4. Zuwiderhandlungen gegen die AGB können zu einem sofortigem Verweis, einem Ausschluss von Veranstaltungen oder in schweren Fällen zu einem dauerhaften Hausverbot führen.
  5. Der TANZSCHULE steht in den RÄUMLICHKEITEN und auf dem dazugehörigen Gelände das alleinige Hausrecht gem. Ziffer 2 zu.

2. Hausrecht

  1. BESUCHER haben den Anweisungen der Mitarbeiter der TANZSCHULE zwecks Ausübung ihres Hausrechts, unbedingt Folge zu leisten. BESUCHER haben sich so zu verhalten, dass keine anderen Personen geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden
  2. Bei regulären Tanzkursen wird BESUCHERN unter 16 Jahren der Zutritt zu den RÄUMLICHKEITEN nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder bei Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten gestattet (gemäß JuSchG). Erziehungsberechtigte haben ihre Aufsichtspflicht zu gewährleisten.
  3. Bei besonderen Veranstaltungen wie Tanzwochenenden oder Wettkämpfen ist das Mindestalter für BESUCHER 16 Jahre. BESUCHER unter 18 Jahren wird der Zutritt zu den RÄUMLICHKEITEN nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.
  4. BESUCHERN wird der Zutritt zu den RÄUMLICHKEITEN verweigert oder diese werden den RÄUMLICHKEITEN verwiesen, wenn diese:
    • die Anordnungen der TANZSCHULE nicht befolgen,
    • erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen,
    • erkennbar gewaltbereit oder zur Anstiftung zu Gewalttaten bereit sind, bei denen ein Hausverbot besteht,
    • erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltungen der TANZSCHULE zu stören oder verbotene oder gefährliche Gegenstände mit sich führen.
    • andere BESUCHER unangemessen bedrängen oder gar sexuell belästigen
  5. Es ist nicht gestattet Tiere jeglicher Art in die RÄUMLICHKEITEN mitzunehmen, es sei denn dies wird im Einzelfall von der TANZSCHULE auf Anfrage gestattet.

3. Verhalten

  1. BESUCHER haben die öffentlichen Zugänge zu den RÄUMLICHKEITEN zu benutzen.
  2. Sämtliche in der Anlage gefundenen Gegenstände sind der TANZSCHULE zu übergeben.
  3. Personen- oder Sachschäden, sind der TANZSCHULE unverzüglich mitzuteilen.
  4. Sämtliche technische Einrichtungen wie Feuermelder, Hydranten, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteiler sowie Heiz- und Lüftungsanlagen müssen durch die BESUCHER frei zugänglich und unverstellt bleiben. Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungswege und Notausgänge sind uneingeschränkt freizuhalten.
  5. BESUCHERN ist es untersagt:
    • Veranstaltungen der TANZSCHULE zu stören;
    • politische Propaganda und Handlungen, rassistische, fremdenfeindliche, verfassungsfeindliche Parolen oder Embleme zu verwenden oder zu verbreiten bzw. durch Gesten eine rechtsradikale Haltung kund zu tun;
    • nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen;
    • Fluchttreppenhäuser der RÄUMLICHKEITEN zu benutzen, außer wenn zu einer Räumung aufgefordert wird;
    • Bereiche der RÄUMLICHKEITEN (z.B. Funktionsräume und Medienbereiche usw.), die nicht für die Allgemeinheit zugelassen sind, bzw. auf die sich die jeweilige Zutrittsberechtigung nicht erstreckt, zu betreten;
    • mit Gegenständen jeder Art zu werfen, oder Flüssigkeiten jeder Art zu verschütten;
    • Feuer zu entzünden, Feuerwerkskörper, Leuchtkörper, Rauchpulver, Rauchbomben, bengalische Feuer, Raketen, Wunderkerzen oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen;
    • Werbematerial, Drucksachen, Flugblätter zu verteilen und Sammlungen durchzuführen;
    • Bauliche Anlagen, Einrichtungen, oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben oder sonstige Sachen in der Anlage aufzustellen;
    • die RÄUMLICHKEITEN durch das Wegwerfen von Gegenständen, Abfällen, Verpackungen, leeren Behältnissen o.Ä. zu verunreinigen;
    • Verkehrsflächen, Geh- und Fahrwege, Zu- und Abgänge zu den Besucherplätzen und Rettungswege einzuengen oder zu beeinträchtigen;
    • auf den Sitzmöglichkeiten zu stehen;

4. Haftung

  1. Das Betreten der RÄUMLICHKEITEN erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet die TANZSCHULE nicht.
  2. Die Haftung der TANZSCHULE und deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich welcher Art, ist mit Ausnahme von Personenschäden bzw. in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  3. Die Haftung der TANZSCHULE ist außer bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei sonstigen Schäden im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.
  4. Die TANZSCHULE haftet nicht für den Verlust von Gegenständen, es sei denn, dass der Verlust auf einem schuldhaften Verhalten des Personals der TANZSCHULE beruht.
  5. Die TANZSCHULE haftet für Hör- und Gesundheitsschäden im Rahmen der gesetzlichen Haftung nur dann, wenn der TANZSCHULE und/oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden können.
  6. Von den vorstehenden Regelungen abweichende, zwischen einem BESUCHER und der TANZSCHULE individualvertraglich schriftlich getroffene Vereinbarungen gehen den vorgenannten Regelungen vor.

5. Rückerstattungen

  1. Im Fall einer Absage der Teilnehmenden an einer Veranstaltung oder einem Kurs nach Bezahlung kann keine Erstattung der Kosten gegeben werden. Die TANZSCHULE wird sich jedoch bemühen, eine Lösung zu finden (z.B. Teil-Anrechnungen für zukünftige Veranstaltungen).

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